Versicherungsgutachten bei Sach- und Haftpflichtschäden
  • Vertragskonforme Kostenermittlung für alle Schadensfälle und Unterteilung von
    Neuwert und Zeitwertschaden
  • Abgrenzung zu Altschäden
  • Prüfung der Ersatzwerte
  • sachkundiger Umgang mit Altlasten gemäß BGR 128 und TRGS 524

Weitere Informationen finden Sie unter:
Brandschäden
Sturmschäden
Leitungswasserschäden