Gutachten für Schäden an Gebäuden
Gerichtsgutachten – Privatgutachten – Beweissicherungen

„Mit Zank und Streit kommt man nicht weit“
Dt. Sprichwort

Ein Gutachten wird meist dann beauftragt bzw. gewünscht, wenn Uneinigkeit zwischen den Beteiligten am Bau, Auftraggeber – Auftragnehmer, oder bei einem Gerichtsstreit, bezüglich der vertraglichen Vereinbarungen besteht bzw. vermieden werden soll (Beweissicherung).
Es besteht Klärungsbedarf bei unterschiedlichen Zielvorstellungen, Meinungen und Standpunkten.

Wir sind bestrebt, Ihnen hier auf einer sachlichen Ebene neutral und unvoreingenommen mit unserem Fachwissen bei der Problemlösung zu helfen.

Die Ursachensuche von Schäden setzt voraus, dass nicht nur die wissenschaftlich-theoretischen Kenntnisse systematisch beherrscht und angewendet werden, sondern auch die praktische Erstellung/Ausführung der Bauleistung nachvollzogen werden kann.
Der Praxisbezug bei der Arbeit als Bausachverständiger ist unerlässlich.
Theoretische Kenntnisse isoliert von der Praxis führen nicht zur vollumfänglichen Klärung der Aufgabenstellung. Die wechselseitige Abhängigkeit von Theorie und Praxis bildet die Basis für eine fachlich fundierte Erarbeitung unserer Gutachten.